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Persönliches Budget

Die Leistungsform Persönliches Budget wurde mit dem SGB IX zum 1. Juli 2001 eingeführt. Leistungsberechtigten wird vom Rentenversicherungsträger anstelle einer Sachleistung ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt, aus dem die Aufwendungen bezahlt werden können, die erforderlich sind.

Welche Leistungen der Rentenversicherung können Sie in Form eines Persönlichen Budgets erhalten?

Hier erfahren Sie, welche Leistungen die Rentenversicherung in Form eines Persönlichen Budgets anbietet.


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Wie funktioniert ein Persönliches Budget?

Über die Bewilligung eines Persönlichen Budgets erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Bis dieser erteilt werden kann, bedarf es zuvor jedoch noch einiger Verfahrensschritte.


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Was müssen Sie beim Persönlichen Budget beachten?

Einige Pflichten gilt es zu erfüllen, wenn Sie ein Persönliches Budget erhalten.


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Wo bekommen Sie Rat und Hilfe?

Hier erfahren Sie, wo Sie Rat und Hilfe rund um das Persönliche Budget erhalten können.


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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

05.11.2010