Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Wie kann die Rentenversicherung Arbeitgeber unterstützen?
- Wer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements beim Arbeitgeber?
- Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement?
Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement?
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Seit dem 1.Mai 2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§ 84 SGB IX). Leistungen zur Rehabilitation, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sollen frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.
In Frage kommen dafür:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Ansprechpartner für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals „Berufsfördernde Leistungen“) sowie für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Leistungsträger für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sind die Integrationsämter.
Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und steigern damit den Profit. Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement werden auf Dauer längere Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten (z.B. Einstellung und Einarbeitung von Ersatzkräften) verringert. Zudem bleiben dem Unternehmen das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Mitarbeiters erhalten.
Wie kann die Rentenversicherung Arbeitgeber unterstützen?
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn es um Fragen zur Durchführung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement geht. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg unterhält ein dichtes Netz von Fachberatern für Rehabilitation in dem Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Dort erhalten Sie die erforderlichen Auskünfte rund um die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Ihnen zur Einführung und/oder Durchführung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement nützen.
Wer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements beim Arbeitgeber?
Eine Refinanzierung der mit der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einhergehenden Kosten durch die Rehabilitationsträger oder die Integrationsämter hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Funktionierendes Eingliederungsmanagement kann aber Zeiten der Arbeitsunfähigkeit senken und dadurch Kosten sparen.
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement?
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeiter haben, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, setzen Sie sich mit ihnen in Verbindung. Erklären Sie, dass die Kontaktaufnahme nicht der Kontrolle dient, sondern dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten versuchen wollen, die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit herauszufinden und gemeinsam – ggf. unter Einbeziehung weiterer Personen und Stellen (z.B. Betriebsrat,Personalrat, bei schwerbehinderten Mitarbeitern ggf. Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt, Betriebsarzt, Personalarzt) – eine Lösung zu entwickeln. Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, holen Sie alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch
- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
erforderlich, die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Motivieren Sie Ihren Mitarbeiter zur Antragstellung und unterstützen Sie ihn bei Bedarf beim Ausfüllen der Formulare. In Ihren Beratungsangeboten unterstützen die Leistungsträger Sie und die Mitarbeiter bei der Auswahl der zutreffenden Leistung bzw. deren Beantragung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
05.10.2010









