Statusfeststellung
Bestehen Zweifel, ob es sich bei der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt, so sollte ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Den Antrag können sowohl Sie selbst als auch ihr Auftraggeber stellen.
Mit dem Statusfeststellungsverfahren wird eine verbindliche Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund über den Status in allen Zweigen der Sozialversicherung erwirkt.
Das zur Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens erforderliche Formular V027 und den dazu gehörigen Erläuterungsbogen V028 haben wir für Sie im Anhang bereitgestellt.
Gern sind Ihnen auch die Mitarbeiter unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Wohnortnähe kostenlos behilflich.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
22.08.2011









