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Versicherung

Für selbständig Tätige gibt es mehrere Arten der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Man unterscheidet die Pflichtversicherung kraft Gesetzes, die Antragspflichtversicherung und die freiwillige Versicherung. Gehören Sie zum Personenkreis der Pflichtversicherten kraft Gesetzes? In diesem Fall besteht für Sie kein Wahlrecht hinsichtlich des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern Sie nicht zu den kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen gehören, können Sie auf Antrag pflichtversichert werden oder eine freiwillige Versicherung beantragen. Vor einer Antragstellung sollten Sie sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen ausführlich hinsichtlich eventueller Vor- und Nachteile beraten lassen.

Versicherungspflicht

Informieren Sie sich, ob Sie den Personenkreisen angehören, die kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Mehr Information zum Thema: "Versicherungspflicht"

Freiwillige Versicherung

Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist nach Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich zulässig, wenn keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag vorliegt.

Mehr Information zum Thema: "Freiwillige Versicherung"

Antragspflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung auf Antrag ist möglich, sofern Sie nicht nur vorübergehend als Selbständiger tätig sind und Versicherungspflicht kraft Gesetzes nicht vorliegt.

Mehr Information zum Thema: "Antragspflichtversicherung"

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

01.10.2010