Versicherung
Für selbständig Tätige gibt es mehrere Arten der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Man unterscheidet die Pflichtversicherung kraft Gesetzes, die Antragspflichtversicherung und die freiwillige Versicherung. Gehören Sie zum Personenkreis der Pflichtversicherten kraft Gesetzes? In diesem Fall besteht für Sie kein Wahlrecht hinsichtlich des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern Sie nicht zu den kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen gehören, können Sie auf Antrag pflichtversichert werden oder eine freiwillige Versicherung beantragen. Vor einer Antragstellung sollten Sie sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen ausführlich hinsichtlich eventueller Vor- und Nachteile beraten lassen.
Versicherungspflicht
Informieren Sie sich, ob Sie den Personenkreisen angehören, die kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Freiwillige Versicherung
Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist nach Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich zulässig, wenn keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag vorliegt.
Antragspflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung auf Antrag ist möglich, sofern Sie nicht nur vorübergehend als Selbständiger tätig sind und Versicherungspflicht kraft Gesetzes nicht vorliegt.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
01.10.2010









