Übertragung eines Wertguthabens
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihr Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Wir erklären Ihnen alle Schritte von der Einzahlung bis zur Freistellung und Auszahlung.
Voraussetzungen der Übertragung
Für die Übertragung Ihres Wertguthabens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Mehr Information zum Thema: "Voraussetzungen der Übertragung"
Einzahlung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund vergibt für Sie eine Wertguthabennummer und teilt Ihrem Arbeitgeber die Überweisungsmodalitäten mit.
Anlage
Ihr Wertguthaben wird getrennt vom sonstigen Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt und treuhänderisch verwaltet.
Freistellung
Das Wertguthaben dient der finanziellen Absicherung bestimmter Freistellungen von der Arbeit.
Auszahlung
Auf Antrag zahlt die Deutsche Rentenversicherung Bund Ihr Wertguthaben für den Freistellungszeitraum aus und übernimmt wesentliche Arbeitgeberpflichten.
Soziale Absicherung
Während der Auszahlung Ihres Wertguthabens sind Sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert, da für alle Zweige der Sozialversicherung Beiträge entrichtet werden.
Störfall
Nach Eintritt bestimmter Ereignisse wird Ihr Wertguthaben in einer Summe ausgezahlt.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
14.03.2012









