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Kooperationsvereinbarung Kinderrehabilitation

Kooperationsvereinbarung in der Kinderrehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat mit dem Landesverband der Kinder- und Jugendärzte, sowie mit dem Landesverband der Kinder- und Jugendpsychiater in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der Rehabilitationsergebnisse in der Kinderrehabilitation getroffen. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen einen gesunden Start in das Erwerbsleben zu ermöglichen und die dazu notwendigen Leistungen schnell und zielgenau einzuleiten.

Die Vereinbarung umfasst zwei Punkte:

  1. Patientenrückkehrgespräch: Nach Abschluss der Kinderrehabilitation führt der Kinderarzt/ Kinderpsychiater ein Patientenrückkehrgespräch mit den Eltern und dem Patienten über die zuvor durchgeführte Kinderrehabilitation durch und leitet gegebenenfalls weitere Schritte zur Sicherung des Rehabilitationserfolges ein. Die Ergebnisse dieses Rückkehrgespräches werden in einem kurzen Fragebogen dokumentiert und an das zuständige Regionalzentrum der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg übersandt. Der Kinderarzt/Kinderpsychiater führt die kinderärztliche Betreuung fort.
  2. Ärztliche Beurteilung: Sechs Monate nach Abschluss der Kinderrehabilitation erstellt der Kinderarzt/Kinderpsychiater eine ärztliche Beurteilung über den aktuellen gesundheitlichen Status und den Verlauf der Erkrankung des Kindes. Die Ergebnisse werden in einem kurzen Fragebogen dokumentiert und an das zuständige Regionalzentrum der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg übersandt.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg vergütet für die intensivierte kinderärztliche/kinderpsychiatrische Nachbetreuung im Anschluss an die Kinderrehabilitation zweimal 25,20 Euro.

Antrag

Kinderrehabilitationsleistungen für chronisch kranke Kinder und Jugendliche durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg werden auf Antrag bewilligt. Der Antrag muss von einem Elternteil des Kindes gestellt werden und kann direkt an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg übersandt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier:

Formularpaket Kooperationsvereinbarung Kinderrehabilitation mit den Landesverbänden der Kinder-Jugendärzte (bvkj) und der Kinder- und Jugendpsychiater (BKJPP) in Baden-Württemberg


Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

13.12.2011