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Selbstverwaltung

Selbstverwalten heißt mitgestalten


Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit demokratischer Selbstverwaltung, also keine unmittelbare staatliche Behörde. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber haben über ihre gewählten Repräsentanten in der Vertreterversammlung und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Die Vertreterversammlung wählt auch die Geschäftsführung.

Selbstverwalten heißt mitgestalten: Die Sozialpartner sind an allen grundlegenden finanziellen, personellen und organisatorischen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt. Mit ihren Erfahrungen in Unternehmen und Gewerkschaften achten sie auf wirtschaftliche, bürgerfreundliche und unbürokratische Verwaltungsabläufe.

Weitere Informationen zur Arbeit der Selbstverwaltung finden Sie im Geschäftsbericht 2010 auf den Seiten 10 bis 14.

Das folgende Organigramm verdeutlicht das Zusammenwirken der Selbstverwaltungsorgane:

Das Organigramm zeigt wie die einzelnen Selbstverwaltungsorgane gewählt werden und aus wie vielen Mitgliedern sie bestehen


Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

26.09.2011