Ambulantes Stabilisierungs-Programm (ASP)
Nachsorgeleistungen erhöhen die Wirksamkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ambulante Stabilisierungs-Programm (ASP) der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg stabilisiert und festigt den durch eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme erreichten Behandlungserfolg mit weiterführenden therapeutischen Maßnahmen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Ambulanten Stabilisierungs-Programm sind:
- ein regulär abgeschlossenes ambulantes oder stationäres Reha-Verfahren
- Reha-Sport oder Rheuma-Funktionstraining reichen nicht aus, um den Reha-Erfolg weiter zu verbessern
- ein Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden am Tag
eine von der Deutschen Rentenversicherung zugelassene Nachsorgeeinrichtung muss wohnortsnah zu erreichen sein (in der Regel nicht längere Anfahrt als 45 Minuten)
Das Ambulante Stabilisierungs-Programm sollte innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der ambulanten/stationären Rehabilitationsmaßnahme angetreten werden und muss spätestens zwölf Monate nach der Grundleistung abgeschlossen sein. Abhängig von dem individuellen Bedarf können bis zu 24, im Bereich der psychosomatischen Erkrankungen 26 Behandlungseinheiten, beim "Curriculum Hannover" 27 Termine und bei neurologischen Erkrankungen 36 Termine abgerechnet werden. Das Ambulante Stabilisierungs-Programm kann durchgeführt werden für die Indikationen
- Erkrankungen und des Bewegungsapparates
- Herz-, Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Psychosomatische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
Die ambulante Nachsorge für Abhängigkeitserkrankungen ist gesondert geregelt.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
08.10.2010









