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Verzahnung medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Für Rehabilitanden, bei denen fraglich ist, ob sie ihren bisherigen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen noch ausüben können, wurde eine Reihe von Verzahnungsprojekten initiiert. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation werden Elemente der beruflichen Rehabilitation integriert. So kann zum Beispiel durch eine Belastungserprobung das Restleistungsvermögen des Versicherten ermittelt und so geklärt werden, ob eine Rückkehr auf den bisherigen Arbeitsplatz möglich ist. Sollte eine berufliche Umorientierung erforderlich sein, wird durch standardisierte Tests die Eignung und Neigung für eine Tätigkeit in einem anderen Berufsfeld erprobt.

Ziel

Bereits in der medizinischen Rehabilitation wird geklärt, ob die bisherige Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann oder ob aus gesundheitlichen Gründen ein Berufswechsel erforderlich ist. Die nahtlose Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur beruflichen Wiedereingliederung wird eingeleitet.

Durchführung

Die berufsfördernden Elemente werden in eine medizinische Reha-Maßnahme integriert. Die dreiwöchige medizinische Reha-Maßnahme wird bei Bedarf verlängert. Verzahnungsmodelle bieten derzeit an:

  • Reha-Klinik Glotterbad, Glottertal
  • Reha-Klinik Überruh, Isny
  • Rosentrittklinik Bad Rappenau
  • Gesundheitszentrum Bad Wimpfen
  • Therapiezentrum Bad Buchau
  • Rheuma-Klinik Bad Rappenau
  • Klinik Reichenbach, Waldbronn
  • Ambulante Zentrum für Rehabilitation Entenfang in Karlsruhe
  • sowie eine Reihe von Reha-Kliniken in Bad Krozingen

Darüber hinaus bieten einige Reha-Kliniken wie die Kliniken Schmieder in Gailingen und das Therapiezentrum Bad Buchau interne Belastungserprobungen für ihre Patienten an.

Selbstbeteiligung der Versicherten

Es handelt sich um eine reguläre Rehabilitationsmaßnahme. Bei Entgeltfortzahlung muss eine Zuzahlung geleistet werden.

Sofern Sie diese speziellen Angebote in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie dies deutlich auf Ihrem Antrag zu vermerken oder vorab einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.


Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

05.10.2010