• Ελληνικά
  • English
  • Français
  • Italiano
  • Polski
  • Español
  • Türkçe

  • Pfeil nach untenDeutsch

Betriebsprüfdienst / Prüfbüros

Seit dem 1.1.1999 sind ausschließlich die Rentenversicherungsträger für die Betriebsprüfungen zuständig.Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch die Betriebsprüfer im persönlichen Kontakt mit Arbeitgebern und Steuerberatern.

Betriebsprüfdienst

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre in den Betrieben zu prüfen, ob Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung korrekt abgeführt werden.

Mehr Information zum Thema: "Betriebsprüfdienst"

Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung

Durchführung zeitgleicher Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers

Mehr Information zum Thema: "Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung"

Prüfbüros

Die Prüfbüros der Deutschen Rentenversicherung beantworten Ihnen alle Fragen zur Betriebsprüfung.

Mehr Information zum Thema: "Prüfbüros"

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

15.03.2012