Betriebsprüfdienst / Prüfbüros
Seit dem 1.1.1999 sind ausschließlich die Rentenversicherungsträger für die Betriebsprüfungen zuständig.Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch die Betriebsprüfer im persönlichen Kontakt mit Arbeitgebern und Steuerberatern.
Betriebsprüfdienst
Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre in den Betrieben zu prüfen, ob Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung korrekt abgeführt werden.
Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung
Durchführung zeitgleicher Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers
Mehr Information zum Thema: "Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung"
Prüfbüros
Die Prüfbüros der Deutschen Rentenversicherung beantworten Ihnen alle Fragen zur Betriebsprüfung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
15.03.2012









