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Übertragung eines Wertguthabens

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihr Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Wir erklären Ihnen alle Schritte von der Einzahlung bis zur Freistellung und Auszahlung.

Voraussetzungen der Übertragung

Für die Übertragung Ihres Wertguthabens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mehr Information zum Thema: "Voraussetzungen der Übertragung"

Einzahlung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund vergibt für Sie eine Wertguthabennummer und teilt Ihrem Arbeitgeber die Überweisungsmodalitäten mit.

Mehr Information zum Thema: "Einzahlung"

Anlage

Ihr Wertguthaben wird getrennt vom sonstigen Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt und treuhänderisch verwaltet.

Mehr Information zum Thema: "Anlage"

Freistellung

Das Wertguthaben dient der finanziellen Absicherung bestimmter Freistellungen von der Arbeit.

Mehr Information zum Thema: "Freistellung"

Auszahlung

Auf Antrag zahlt die Deutsche Rentenversicherung Bund Ihr Wertguthaben für den Freistellungszeitraum aus und übernimmt wesentliche Arbeitgeberpflichten.

Mehr Information zum Thema: "Auszahlung"

Soziale Absicherung

Während der Auszahlung Ihres Wertguthabens sind Sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert, da für alle Zweige der Sozialversicherung Beiträge entrichtet werden.

Mehr Information zum Thema: "Soziale Absicherung"

Störfall

Nach Eintritt bestimmter Ereignisse wird Ihr Wertguthaben in einer Summe ausgezahlt.

Mehr Information zum Thema: "Störfall"

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

14.03.2012