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Rehabilitation

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Rehabilitation - von den Leistungen über unser Qualitätssicherungsprogramm, unsere Reha-Kliniken und unsere Reha-Projekte bis hin zu Informationen zur Selbsthilfe.

Leistungen

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung.

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Reha-Qualitätssicherung

Zur ständigen Verbesserung der Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation setzt die Deutsche Rentenversicherung Instrumente und Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) ein. Alle rentenversicherungseigenen sowie die von der Deutschen Rentenversicherung federführend belegten Rehabilitationseinrichtungen oder -fachabteilungen (rund 950) nehmen an den Reha-QS-Aktivitäten der Rentenversicherung teil. Die Ergebnisse werden den Reha-Einrichtungen und den Rentenversicherungsträgern regelmäßig zurückgemeldet. Damit wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement gefördert und die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht.

Mehr Information zum Thema: "Reha-Qualitätssicherung"

Rehabilitationskonzepte

Reha-Konzepte sind die Basis der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und beschreiben die notwendigen Rahmenbedingungen.

Mehr Information zum Thema: "Rehabilitationskonzepte"

Reha-Kliniken

Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

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Reha-Projekte

Reha-Projekte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

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Selbsthilfe

Selbsthilfe in Baden-Württemberg

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Nachsorge

Das Ambulante Stabilisierungs-Programm (ASP) der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg stabilisiert und festigt den durch eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme erreichten Behandlungserfolg.

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Sozialmedizinischer Dienst

Sozialmedizinischer Dienst der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

Mehr Information zum Thema: "Sozialmedizinischer Dienst"

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

28.10.2010