Arbeitsplatzorientierte Rehabilitation
Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen bereits Probleme an ihrem Arbeitsplatz haben, haben wir die arbeitsplatzorientierte Rehabilitation entwickelt. Die medizinische Rehabilitation wird in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Werksarzt durchgeführt. Hierfür ist eine gesonderte Einverständniserklärung erforderlich. Bislang haben wir das Verfahren insbesondere mit Großbetrieben (z.B. Daimler-Chrysler, Audi, Porsche) praktiziert. Sie kann aber grundsätzlich für jeden Mitarbeiter eines Unternehmens beantragt werden, wenn der Betriebsarzt zur Zusammenarbeit mit der Reha-Klinik bereit ist.
Ziel
Im Rahmen der medizinischen Reha-Maßname wird in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt überprüft, ob der Versicherte an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren kann oder ob aus gesundheitlichen Gründen eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz erfolgen muss.
Durchführung
Die medizinische Reha-Maßnahme wird stationär durchgeführt in der
- Federseeklinik Bad Buchau
- Reha-Klinik Überruh, Isny
- Rosentrittklinik Bad Rappenau
- Klinik Sonnhalde, Donaueschingen
Wenn der Versicherte im Großraum Stuttgart wohnt, kann die Reha-Maßnahme auch ambulant im Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZAR) in Stuttgart durchgeführt werden. Die Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen.
Nach ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten nimmt der Klinikarzt mit dem Betriebsarzt des Unternehmens Kontakt auf und erhält das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes des Rehabilitanden. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation wird überprüft, inwieweit das Leistungsprofil des Rehabilitanden mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes in Übereinstimmung zu bringen sind. Bei Bedarf werden bereits konkrete Vorschläge für eine Umsetzung auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erarbeitet.
Selbstbeteiligung des Versicherten
Es handelt sich um eine reguläre Reha-Maßnahme. Bei Entgeltfortzahlung ist eine Zuzahlung zu leisten.
Sofern Sie diese speziellen Angebote in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie dies deutlich auf Ihrem Antrag zu vermerken oder vorab einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
05.10.2010









