Renten wegen Alters
Wenn Sie "in Rente gehen" wollen, sollten Sie zunächst einige Entscheidungen treffen. Welche der möglichen Altersrenten ist für Sie die richtige? Ab wann wollen Sie die Rente beziehen? Wollen Sie Abschläge in Kauf nehmen?
Regelaltersrente
Für den Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente müssen Sie lediglich fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen können.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.
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für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es für Versicherte, die mindestens 60 Jahre alt sind, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn der Rente schwerbehindert sind.
wegen Arbeitslosigkeit
Mehr als 2 Millionen Versicherte in Deutschland beziehen mittlerweile eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Das Mindestalter, um Anspruch auf diese Rente zu haben, stieg in den Jahren 2006 bis 2008 schrittweise von 60 auf 63 Jahre. Für die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.
nach Altersteilzeitarbeit
Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin können Sie bei einer tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeitarbeit wechseln.
für Frauen
Diese Altersrente können nur weibliche Versicherte bekommen, die die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Altersrente für Frauen ist nach wie vor ab 60 möglich - aber nur noch mit Abschlag. Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.
für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964geboren sind, erhalten diese Altersrente frühestens, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.
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Knappschaftsausgleichsleistung
Die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten Sie, wenn Sie unter Tage gearbeitet haben und nach Vollendung des 55. Lebensjahres aus einem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden, sofern Sie die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit knappschaftlichen Beitragszeiten erfüllt haben.
Mehr Information zum Thema: "Knappschaftsausgleichsleistung"
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
27.07.2011









