Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg
- Zusammenarbeit zwischen den Rentenversicherungsträgern und Selbsthilfeorganisationen
- Ansprechpartner in Baden-Württemberg
In Selbsthilfegruppen finden sich Menschen zusammen, die selbst von einer Krankheit betroffen oder Angehörige von Betroffenen sind. Ziel der Arbeit in der Gruppe ist die gegenseitige Hilfe. Die Mitglieder können hier ihre Erfahrungen austauschen. Sie lernen dabei, ihre eigenen Kräfte zu entdecken und zu stärken. So können die Einzelnen leichter mit den Folgen ihrer Krankheit im Alltag umgehen. Damit wird ihre Lebenslage verbessert. Durch den Kontakt zur Gruppe können Vereinsamung und Ausgrenzung verhindert werden.
Darüber hinaus informieren Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeverbände die Öffentlichkeit über ihr Anliegen. Sie setzen sich mit Fachleuten auseinander. Sie vertreten die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und Gesellschaft.
Zusammenarbeit zwischen den Rentenversicherungsträgern und Selbsthilfeorganisationen
In den Rehabilitationseinrichtungen vor Ort werden auch gemeinsame Veranstaltungen zur Information der Patientinnen und Patienten organisiert. Hier stellen die Selbsthilfegruppen ihre Arbeit vor. Sie besteht vor allem in der Unterstützung der Rehabilitanden und ihrer Angehörigen im Alltag nach Beendigung der Rehabilitation. Auf Wunsch der Leistungsberechtigten werden Mitglieder von Selbsthilfegruppen an allen Beratungsgesprächen beteiligt.
In der Suchtbehandlung und der Krebsnachsorge existiert die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe schon seit Langem. Inzwischen ist sie auch auf andere Krankheitsbilder ausgedehnt. Darüber werden die Rehabilitanden in den Rehabilitationseinrichtungen informiert. Sie erhalten auch die entsprechenden Kontaktadressen zu den Selbsthilfegruppen in der Nähe ihres Wohnortes. Die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe ist Bestandteil der Qualitätssicherung in den Rehabilitationseinrichtungen.
Die Rentenversicherungsträger fördern entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags diese Arbeit der Selbsthilfe. Entsprechende Anträge sind nicht an eine Form gebunden.
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) (eine Kooperation mit dem ZDF)
- Formblatt zur Abrechnung einer Zuwendung nach § 31 Absatz 1 Nr. 5 SGB VI
Ansprechpartner in Baden-Württemberg
Die Selbsthilfeorganisationen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hält mit vielen von ihnen Kontakt. In der Vor- und Nachsorge arbeiten wir eng zusammen und leisten finanzielle Unterstützung. Wir vermitteln gerne Adressen und stellen auf Wunsch Kontakt zu den Selbsthilfeorganisationen her. Weitere Adressen bekommen Sie bei Werner Armbruster und Eva-Maria Schrempf.
Einen Überblick über die wichtigsten Selbsthilfegruppen finden Sie unter "Verwandte Themen" in der rechten Spalte.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
05.03.2010