Wozu Sozialwahlen?


Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist als ein Träger der Sozialversicherung eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Was der Begriff „Selbstverwaltung“ schon ausdrückt: Versicherte, Rentnerinnen und Rentner und die Arbeitgeber wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg insofern mit, als sie Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand wählen. Die Tätigkeit in den Selbstverwaltungsorganen ist ehrenamtlich.
Das Logo zur Sozialwahl 2011 zeigt einen Briefumschlag mit dem Text "Sozialwahl 2011. Richtig. Wichtig".


Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in freien und geheimen Wahlen, den sogenannten Sozialwahlen gewählt. Sie finden alle sechs Jahre statt, der Termin für die nächste Sozialwahl ist der 1. Juni 2011.

Die zur Wahl stehenden Personen werden von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmerorganisationen mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung sowie von Arbeitgebervereinigungen vorgeschlagen. Auch freie Listen können sich zur Wahl stellen.

In die Vertreterversammlung werden 15 Vertreter der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner sowie 15 Vertreter von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewählt.


Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

07.04.2010