Nutzungsbedingungen zum Empfang von elektronischen Dokumenten des Rentenversicherungsträgers (Zugangseröffnung)
- Geltungsbereich
- Übermittlung/Empfang elektronischer Dokumente
- Datenschutzerklärung
- Widerruf
- Schlussbestimmungen
Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen zum Empfang von elektronischen Dokumenten des Rentenversicherungsträgers (Zugangseröffnung) gelten im Zusammenhang mit der Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch den Rentenversicherungsträger. Mit der Annahme der Nutzungsbedingungen erklärt sich der Kunde bereit, die Textmitteilungen des Rentenversicherungsträgers (z.B. Rentenbescheid, jährliche Renteninformation, Versicherungsverlauf, Rentenauskunft) ausschließlich als elektronisches Dokument empfangen zu wollen. Ein durch den Rentenversicherungsträger in elektronischer Form übermitteltes Dokument wird grundsätzlich nicht nochmals in Papierform per Post übersandt; die Regelungen im Abschnitt 3 der Nutzungssbedingungen bleiben hiervon unberührt. Der Rentenversicherungsträger ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieser Nutzungssbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. über Änderungen wird der Kunde durch Übersendung eines elektronischen Dokumentes informiert.
Übermittlung/Empfang elektronischer Dokumente
Im elektronischen Rechtsverkehr müssen bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachtet werden, damit die Kommunikation rechtssicher und zuverlässig funktioniert. Für die sichere Übertragung von rechtsverbindlichen Informationen im Internet ist es daher erforderlich, dass das elektronische Dokument signiert und verschlüsselt ist. Hierfür wird auf Kundenseite eine Signaturkarte benötigt.
Die elektronische Kommunikation erfordert ein partnerschaftliches Zusammenarbeiten zwischen dem Absender und Empfänger. Kann das elektronische Dokument von dem Empfänger nicht bearbeitet werden (ein nicht lesbares elektronisches Dokument), ist dies dem Absender des elektronischen Dokumentes unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 122 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), mitzuteilen. Macht ein Empfänger gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend, dass er das von dem Rentenversicherungsträger übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten kann, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, erneut das elektronische Dokument in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück (per Post) dem Empfänger zu übermitteln.
Übermittlung mittels E-Mail
Der Kunde erhält Nachrichten bzw. Textmitteilungen des Rentenversicherungsträgers als signiertes und verschlüsseltes Dokument im Anhang einer E-Mail. Der Kunde ist dabei verpflichtet, in der Zugangseröffnung immer eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.
Um elektronische Dokumente, die mit einer elektronischen Signatur versehen sind, entschlüsseln und die Signatur überprüfen zu können, benötigt der Empfänger spezielle Software seines Signaturkarten-Ausstellers.
Datenschutzerklärung
Die Rentenversicherung ist verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
Die für die Zugangseröffnung notwendigen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, der jeweiligen Datenschutzgesetze der Länder und im Rahmen der Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Es werden keine Daten an Dritte übermittelt. Es werden keine personenbeziehbaren Profile erstellt.
Die Authentifizierung des Kunden und die Speicherung der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Daten (das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel) geschieht aus Kostenersparnis- und Verwaltungsvereinfachungsgründen zentral bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Verantwortliche Stelle bleibt für den Kunden der kontoführende Rentenversicherungsträger.
Die Datenabrufe oder Datenänderungen durch den Kunden werden zu Zwecken der gesetzlich vorgeschrieben Zugriffs- und Eingabekontrolle vermerkt, um eine Missbrauchskontrolle zu ermöglichen.
Widerruf
Der Kunde ist berechtigt, die "Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation" jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu widerrufen. Dies bewirkt die Löschung der gespeicherten Daten.
Zu diesem Zweck sind im eService-Angebot der Rentenversicherung Widerrufsmöglichkeiten eingerichtet. Der Widerruf kann auch schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger gerichtet werden.
Der jeweilige Rentenversicherungsträger ist berechtigt, einen Kunden von der Teilnahme auszuschließen, z.B. wenn Verdacht auf Missbrauch besteht.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Hauptverwaltung des jeweiligen Trägers der Rentenversicherung. Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist ebenfalls der Sitz der Hauptverwaltung des jeweiligen Trägers der Rentenversicherung. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige Bedingung als maßgeblich, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Unvollständigkeit der Nutzungsbedingungen.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
23.03.2011









