Fragen und Antworten zum eService
Die Nutzung des eService erfordert grundsätzlich einige technische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Anwendung ohne Probleme genutzt werden kann.
Wer kann an dem eService teilnehmen?
Es können alle Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung den eService nutzen, die im Besitz einer Signaturkarte oder eines neuen Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) sind und die die Hard- und Software-Voraussetzungen erfüllen.
Welche Hardware und Software Voraussetzungen muss mein PC erfüllen?
Eine Auflistung der benötigten Hard- und Software-Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Wird meine HBCI-Karte im eService unterstützt?
Nein. HBCI ist die Abkürzung für "Homebanking Computer Interface" und ist ein offener Standard für den Bereich Electronic Banking und wird somit auch nur für diesen verwendet. Signaturkarten hingegen besitzen eine Unterschriftenfunktion, wodurch handschriftliche Unterschriften durch elektronische ersetzt werden, die in gleicher Weise rechtsverbindlich sind. Damit kann ein elektronisches Dokument signiert werden und die Identität der Person, die das Dokument versandt hat, einwandfrei nachgewiesen werden.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline (0800) 582 347358 oder per E-Mail an eservice@deutsche-rentenversicherung.de.
Sie erreichen unsere Telefonhotline:
Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr
und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr.
Um möglichst genau das Problem eingrenzen zu können, bitten wir Sie um Informationen zu folgenden Punkten:
- Welche Karte (Signaturkarte oder neuen Personalausweis) nutzen Sie?
- Welchen Kartenleser setzen Sie ein?
- Welches Betriebssystem setzen Sie ein?
- Welchen Browser (incl. Version) setzen Sie ein?
- Laufen zeitgleich andere Anwendungen, die Ihren Kartenleser / Ihre Karte in Anspruch nehmen / blockieren?
- Welche Java Version setzen Sie ein (SUN oder Microsoft, welche Version)?
- Aktivieren Sie bitte die Konsole der Java VM im Browser und schicken Sie uns das Java-LOG nachdem der Zugriff erneut fehlgeschlagen ist.
- Schicken Sie uns bitte Screenshots (Erstellen mit <Alt Gr> + <Druck>) zu, die das Problem veranschaulichen.
- Verwenden Sie beim Netzzugang einen Proxy oder eine Firewall? Welche?
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
18.02.2011
eService mit Signaturkarte
Woher erhalte ich eine Signaturkarte?
Es gibt verschiedene Anbieter für Signaturkarten. Dazu zählen zum Beispiel einige Sparkassen, Banken oder die Telekom. Auch benutzen einige Arbeitgeber Mitarbeiterausweise, die für die digitale Signatur genutzt werden können. Eine Liste der von uns unterstützten Karten finden Sie unter den technischen Voraussetzungen.
Ich starte den eService, aber nichts passiert. Wo liegt der Fehler?
Sie haben voraussichtlich JAVA VM nicht installiert beziehungsweise nicht aktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter den technischen Voraussetzungen mit Signaturkarte.
Das Java Applet wird gestartet, aber der Kartenleser wird nicht erkannt.
Überprüfen Sie bitte den Anschluss Ihres Kartenlesegerätes. Bitte überprüfen Sie in der Auflistung der technischen Voraussetzungen mit Signaturkarte, ob Ihr Kartenlesegerät von unserer Anwendung unterstützt wird.
Das Java Applet erkennt zwar den Kartenleser, aber die Karte wird nicht erkannt! Es erscheint der Fehler "Die Signaturkarte in Ihrem Kartenleser ist für diese Anwendung nicht geeignet oder falsch eingelegt. Bitte prüfen Sie den korrekten Sitz der Signaturkarte oder legen Sie eine andere ein."
Eine Übersicht der unterstützten Signaturkarten finden Sie unter den technischen Voraussetzungen mit Signaturkarte. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Signaturkarte unterstützt wird.
Nach erfolgreicher PIN-Eingabe erscheint die Meldung, dass mein Zertifikat noch nicht freigegeben beziehungsweise aktiviert ist.
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Trustcenter in Verbindung.
Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN-Nummer ist der Fehlbedienzähler der Signaturkarte abgelaufen. An wen muss ich mich jetzt wenden?
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Trustcenter in Verbindung.
Was bedeutet „Zugang eröffnen“?
Sie erklären sich gegenüber dem Rentenversicherungsträger damit einverstanden, dass dieser Ihnen künftig alle Dokumente auf elektronischen Weg (verschlüsselt) übersendet. Für weitere Infos lesen Sie hierzu bitte die Nutzungsbedingungen zum Empfang von elektronischen Dokumenten des RV-Trägers (Zugangseröffnung).
Wie kann ich meinen Zugang widerrufen?
Sie sind berechtigt, die "Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation" jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu widerrufen. Dies bewirkt die Löschung der gespeicherten Daten.
Zu diesem Zweck sind im eService-Angebot der Rentenversicherung Widerrufsmöglichkeiten eingerichtet. Der Widerruf kann auch schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger gerichtet werden.
Nachdem ich einen Versicherungsverlauf, eine Rentenauskunft oder eine Renteninfo angefordert habe, wird der Bildschirm weiß und oben links ist ein kleines Kästchen zu sehen. Mehr passiert nicht. Den Acrobat Reader habe ich installiert.
Der Browser kann das Acrobat Reader Plugin nicht öffnen. Eine erneute Installation des Acrobat Readers sollte Abhilfe schaffen. Grundsätzlich kann man aber auch das PDF-Dokument downloaden (rechte Maustaste auf dem Link, dann "Ziel speichern unter..." wählen), und anschließend die abgespeicherte Datei im Acrobat Reader öffnen.
Kann ich den eService aus dem Ausland nutzen?
Derzeit unterstützen wir im eService nur deutsche Signaturkarte, welche die Voraussetzung für unseren Online-Service sind. Daher besteht momentan nur die Möglichkeit eine Signaturkarte eines deutschen Trustcenters zu beantragen, um an dem Verfahren teilzunehmen. Hierfür ist eine persönliche Identifizierung nötig.
Natürlich haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Unterlagen über das Internet anzufordern, die Ihnen zugeschickt werden können.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
18.02.2011
eService mit dem neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID)
Wo bekomme ich den neuen Personalausweis?
Den neuen Personalausweis können Sie seit dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde ihres Wohnortes beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in ihrem Wohnort finden sie unter Behördenfinder
Welche technischen Voraussetzungen müssen vorliegen um den eService mit meinem neuen Personalausweis zu nutzen?
Sie benötigen ein Kartenlesegerät. Zusätzlich müssen Sie sich die Software (AusweisApp) aus dem Internet herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Technische Voraussetzungen im eService mit elektronischen Identitätsnachweis (eID).
Was passiert, wenn ich meine PIN vergesse?
Die PIN kann in jeder beliebigen Personalausweisbehörde neu gesetzt werden. Dazu müssen Sie ihren neuen Personalausweis mitbringen.
Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe?
Beim ersten und zweiten Mal passiert nichts. Nach dem zweiten Mal werden Sie aufgefordert, Ihre Zugangsnummer einzugeben. Die sechsstellige Zugangsnummer finden Sie auf der Vorderseite ihres Ausweises. Nach der dritten Falscheingabe wird die Online-Funktion sicherheitshalber gesperrt. In diesem Fall können Sie den Fehlbedienungszähler zurücksetzen, indem Sie die PUK eingeben. Die PUK wurde Ihnen in Ihrem PIN-Brief schriftlich mitgeteilt. Sie können diese bis zu zehn Mal verwenden.
Wofür benötige ich mein Sperrkennwort?
Kommt Ihnen ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zur Sicherheit den Ausweis und seine Funktionen sperren lassen. Die Sperrung der eID-Funktion können Sie über die telefonische Sperrhotline 0180-1-333 333 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz, Nummer auch aus dem Ausland erreichbar) oder in ihrem Bürgeramt vornehmen lassen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort ist nur Ihnen und Ihrer Personalausweisbehörde bekannt.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
18.02.2011









